Allgemeine Geschäftsbedingungen; Mietbedingungen

1) Leistungen & Versicherungspakete

Alle Mietpreise verstehen sich inklusive Haftpflichtversicherung, Europaschutzbrief sowie Teilkasko und Vollkaskoschutz. Wir bieten 3 Versicherungspakete an:

kostenlos: Basis Paket mit 1500€ Selbstbeteiligung, 1 Fahrer.

15€/Tag: Dreamer Paket mit 750€ Selbstbeteiligung, alle Fahrer

28€/Tag: Rundum Sorglos Paket; keine Selbstbeteiligung bei vollem Versicherungsschutz, alle Fahrer.

2) Buchbare Zusatzleistungen

10€ einmalig - 3. Campingstuhl

25€ einmalig - portable Heizung Gas oder Elektro

6€ pro Kartusche - ab 3. Kartusche für Kocher

12€ pro Kartusche - ab 3. Kartusche für Heizer

20€ einmalig - Holzkohle-Grill

25€ einmalig - Bett Fahrerhaus

25€ einmalig - Faltpavillon

20€ einmalig pro Garnitur - Bettzeug

10€ einmalig - Auffahrkeile

3) Servicepauschale

Die Bereitstellungspauschale von 110€ entfällt bei Anmietung ab 4 Tagen.

Falls die Innenreinigung oder die Toilettenreinigung bei Rücknahme ganz oder teilweise vom Vermieter durchzuführen ist, werden Reinigungsgebühren in Höhe von 110€ erhoben. Sollte das Fahrzeug bei Rückgabe nicht vollgetankt sein, werden pro aufzufüllendem Liter 3€ berechnet. Bei Nutzung mit Tieren wird der Mieter gebeten, Tierhaare mit einem Industrie- / Tankstellen-Sauger zu entfernen.

Sollten widerrechtlich Tiere in tierfreien Fahrzeugen mitgenommen werden, erheben wir eine zusätzliche Reinigungspauschale von 110€ (zusätzlich zu den eventuell anfallenden Reinigungsgebühren).

4) Kilometerbegrenzung

Es gibt bei Secret-Camper keine Kilometerbegrenzung.

5) Mietzeitraum, Übernahme und Rückgabe, Tiere

Die Fahrzeuge können Montag bis Freitag übernommen und zurückgegeben werden; wir bitten vorher um telefonische Absprache. Übernahme- und Rückgabetag gelten als je 1 Tag. Die Camper können vormittags abgeholt, und abends zurückgebracht werden. Genaue Zeitpunkte werden vor Anmietung vereinbart. Plane für die Übergabe des Fahrzeuges gut eine Stunde Zeit ein, denn wir möchten mit dir eine ausführliche und gründliche Einweisung durchführen. Wir werden mit dir zusammen das Übergabeprotokoll vor Unterzeichnung gemeinsam durchgehen. Der Rückgabezeitpunkt und der Zustand des Fahrzeuges werden gemeinsam auf dem Rückgabeprotokoll bestätigt. Bei Überziehung des vereinbarten Rückgabezeitpunktes um mehr als 59 Minuten wird pro Stunde 30€, maximal der Tagespreis pro Überziehungstag berechnet.

  • Vorzeigen eines gültigen Personalausweises sowie des Führerscheines im Original bei Abholung des Fahrzeuges

  • Persönliches Erscheinen des Mieters bei Abholung des Fahrzeuges

  • Fahrzeuge werden gereinigt und vollgetankt übergeben und sind gereinigt und vollgetankt zurückzugeben. Wasser, Abwasser sind zu entleeren; Toilette bitte entleeren und reinigen.

  • In den Fahrzeugen ist das Rauchen nicht gestattet.

  • Mitnahme von Tieren ist in den meisten unserer Camper gestattet. Bei den tierfreien Modellen müssen die Vierbeiner leider zu Hause bleiben, damit auch Allergiker weiter Abenteuer mit unseren Fahrzeugen genießen können.

6) Kaution

Bei Übergabe wird für unsere Camper eine Kaution von 800 Euro hinterlegt. Die Kaution wird zusammen mit dem Zustand des Fahrzeuges auf einer Checkliste bestätigt und bei Rückgabe verrechnet. Sollte es Schäden am Fahrzeug oder Haftpflichtschäden gegeben haben, so wird die Kaution bis zur Klärung des Sachverhaltes einbehalten.

7) Reservierungs- und Zahlungsbedingungen

Reservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch Secret-Camper und nach Zahlung der Mietkosten innerhalb von 10 Tagen nach Buchungsbestätigung verbindlich. Wenn kein Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen erfolgt, sind wir nicht mehr an die Reservierung gebunden.

Die Kaution wird bei Übergabe des Fahrzeuges fällig und wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges erstattet oder mit eventuellen Schäden verrechnet. Sie kann entweder 7 Tage vor Mietbeginn überwiesen, oder bei Entgegennahme des Fahrzeuges in Bar hinterlegt werden.

8) Fahrzeug- und Führerscheinberechtigte

Das Mindestalter des Mieters und Fahrers beträgt 21 Jahre. Führerscheinbesitz der Klasse III bzw. der neuen Klasse B seit mindestens einem Jahr für die Fahrzeuggruppe 1-3. Für die Anmietung benötigen wir zudem einen gültigen Personalausweis.

Das Mietfahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den im Mietvertrag angegebenen Fahrern gelenkt werden. Gestattet der Mieter einem nicht berechtigten Fahrer, das Mietfahrzeug zu führen, stellt dies eine Verletzung der Vermietungsbedingungen dar. Der Mieter ist für alle Schäden haftbar, die durch einen nicht berechtigten Fahrer verursacht werden. Der nicht berechtigte Fahrer genießt keinen Versicherungsschutz, Deckungsschutz besteht in diesen Fällen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung.

Der Mieter bzw. die Fahrer dürfen das Mietfahrzeug nicht führen, wenn ihre Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist, insbesondere unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder bei Krankheit.

9) Rücktritt

Bei Secret-Camper können alle Buchungen kostenlos bis 48h vor Reiseantritt gegen Wertgutschein storniert oder umgebucht werden., falls diese nicht angetreten werden können. Unsere Gutscheine sind 2 Jahre gültig und übertragbar.

10) Ersatzfahrzeug

Kann das gebuchte Fahrzeug nicht zur Verfügung gestellt werden, so behält sich Secret-Camper das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares Fahrzeug bereitzustellen. Es entstehen dem Kunden für die Bereitstellung einer besseren Fahrzeuggruppe keine zusätzlichen Mietkosten. Sollte ein Fahrzeug mit verminderter Ausstattung angeboten und akzeptiert werden, so wird die Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen erstattet. Entstehen durch die Bereitstellung eines größeren Fahrzeuges höhere Nebenkosten, wie Fähr- und Mautgebühren, so gehen diese zu Lasten des Mieters. Sollte auf Grund eines Schadens der Vorvermietung das gebuchte Fahrzeug nicht einsatzbereit sein, und kein Ersatzfahrzeug aus der Secret-Camper Flotte zur Verfügung stehen, wird der Mieter schnellstmöglich informiert und der Mietpreis vollständig zurückgezahlt.

11) Auslandsfahrten

Auslandsfahrten innerhalb Europas sind möglich. Ost-und außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters. Fahrten in Kriegs-und Krisengebieten sind verboten.

Für die Einhaltung der Devisen-, Gesundheits-, Maut-, Pass-, Visa-, Verkehrs-, und Zollbestimmungen sind der Mieter und Mitreisende selbst verantwortlich. Alle eventuellen Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Bestimmungen entstehen können, gehen zu Lasten dieser Personen.

12) Anzuwendendes Recht, Vertragsinhalt, Stellung des Kunden

Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die mietweise Überlassung eines Campingbusses sowie ggf. von Zubehör durch Secret-Camper als Vermieterin an den Mieter.

Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Geltung des UN-Kaufrechts und des deutschen Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.

Für das Vertragsverhältnis maßgebliche Dokumente sind:

a.     der Mietvertrag mit den jeweils vereinbarten Konditionen,

b.    die Buchungsbestätigung per Email,

c.     das von den Vertragsparteien vollständig auszufüllende und zu unterschreibende Übergabe- und Rückgabeprotokoll,

d.    diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Der Mieter setzt das Mietfahrzeug eigenverantwortlich ein und gestaltet seine Fahrt selbst. Secret-Camper schuldet keine Reiseleistungen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag, insbesondere die §§ 651 a-m BGB, finden auf das Vertragsverhältnis keine Anwendung.

Die Campingbusse werden ausschließlich für private Zwecke, wie z.B. Urlaubsreisen, für die Teilnahme an Sportevents o.ä. vermietet. Jegliche gewerbliche Nutzung, unübliches Fahrverhalten (beispielsweise gleiche Wegstrecke mehrfach hin und zurück, Taxi- oder Shuttlefahrten) oder die Nutzung für Wohnungsumzüge ist untersagt. Eine Zuwiderhandlung berechtigt die Vermieterin zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grund und gegebenenfalls zu Schadensersatzansprüchen. Die Anmietung für Festivals ist nur nach vorheriger Absprache möglich und es kann nur das Basis-Vrsicherungspaket mit voller Selbstbeteiligung gebucht werden. Das Fahrzeug sollte nicht unmittelbar auf dem Festivalgelände abgestellt werden.

Es ist dem Mieter untersagt, das Mietfahrzeug zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen zu verwenden. Auch zur Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind, zur Weitervermietung oder Verleihung oder für sonstige gewerbliche Zwecke ist die Nutzung untersagt. Bestehen Zweifel an der Nutzung des Mietfahrzeuges behält sich Secret-Camper vor, dieses nicht auszuhändigen.

Die Magnetwerbetafel von Secret-Camper auf den Fahrzeugen ist auf Autobahnen und Schnellstraßen, sowie auf Campingplätzen am Auto zu belassen, kann aber außerhalb dieser abgenommen werden. Ein ergänzendes intermittierendes Co-Branding kann im Einzelfall und nach Absprache gestattet sein.

Die Anmietung eines Campingbusses zur Nutzung als Home-Office für Bürotätigkeiten des Mieters bzw. dessen Mitarbeitern (bei der Anmietung durch Firmenkunden) ist gestattet.

Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die VermieterIn erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 10€ zzgl MwSt pro Mandat.

 13) Obhuts- und Sorgfaltspflicht

Der Mieter hat das Mietfahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten sowie das Mietfahrzeug immer ordnungsgemäß zu verschließen und gegen Diebstahl zu schützen. Die Betriebsanleitungen des Mietfahrzeugs sowie aller eingebauten Geräte etc. sind genauestens zu beachten. Insbesondere verpflichtet sich der Mieter, die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu beachten. Das Fahren ist nur mit gesicherter Ladung gestattet.

Das Rauchen ist in den Mietfahrzeugen nicht gestattet. Wird das Rauchverbot im Mietfahrzeug missachtet, werden 500€ von der Kaution einbehalten, um den Wertverlust zu kompensieren und eine professionelle Rauchrückstände-Beseitigung durchführen zu lassen.

In den meisten Campern sind Tiere willkommen. Mitnahme von Haustieren in tierfreien Campern ist nicht gestattet. Bei großen oder mehreren Hunden ist vorher abzusprechen, ob diese im gewählte Campermodell untergebracht werden können.

14) Reparatur und Wartung

Während des Mietzeitraums ist der Mieter verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den Campingbus in dem Zustand zu erhalten, in dem er sich bei Anmietung befand. Der Mieter hat auf die Warnlampen im Fahrzeugdisplay zu achten und alle erforderlichen Maßnahmen gemäß der Bedienungsanleitung zu ergreifen.

Insbesondere ist der Mieter verpflichtet, vor und während der Fahrt den Ölstand, den Kühlwasserstand sowie den Reifendruck und die Reifenbeschaffenheit zu überprüfen.

Der Mieter ist verpflichtet, den Addblue-Tank regelmäßig zu kontrollieren und bei aufleuchtenden Warnsignalen unverzüglich für das ordnungsgemäße Auffüllen des Addblue-Tanks zu sorgen. Sollte das Fahrzeug nicht it aufgefülltem add Blue Tank übergeben worden sein, so übernimmt Secret-Camper die Kosten für die Auffüllung. Bitte hierfür den beleg aufbewahren.

Der Mieter haftet für alle Folgen, die sich aus der Verletzung dieser Instandhaltungsverpflichtungen ergeben.

Laufende Unterhaltskosten, wie z.B. Betriebsstoffe des Mietfahrzeugs, trägt im vereinbarten Mietzeitraum der Mieter. Die Kosten für die vorgeschriebenen Wartungsdienste und notwendigen Verschleißreparaturen trägt Secret-Camper.

Jede Änderung und jeder mechanische Eingriff am Campingbus sind ohne die vorherige schriftliche Genehmigung durch die Vermieterin untersagt. Sollte diese Regel verletzt werden, ist der Mieter verpflichtet, die Kosten zu tragen, die erforderlich sind, um den Fahrzeugzustand wiederherzustellen, der bei Anmietung bestand.

Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter nur mit Einwilligung von Secret-Camper im Mietzeitraum in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt Secret-Camper gegen Vorlage der entsprechenden Belege, sofern der Mieter nicht für den Schaden haftet.

15) Haftung des Mieters und Versicherung

Bei Unfällen, Verlust, Diebstahl oder unsachgemäßer Bedienung des Mietfahrzeugs oder Verletzung vertraglicher Obliegenheiten gemäß dieser AGB haftet der Mieter für die hierdurch entstandenen Reparaturkosten, bei Totalschaden für den Wiederbeschaffungswert des Mietfahrzeugs abzüglich Restwert, es sei denn, der Mieter hat den Eintritt des Schadens nicht zu vertreten. Daneben haftet der Mieter auch für etwaige anfallende Folgeschäden, insbesondere Wertminderung, Abschleppkosten und Sachverständigengebühren. Die Haftung des Mieters entfällt, sofern weder er noch der Fahrer den Schaden zu vertreten hat.

Das Mietfahrzeug ist haftpflicht- und vollkaskoversichert. Die Deckungssumme der Haftpflicht-Versicherung beträgt 100 Mio €.

Werden gegen den Mieter Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich geltend gemacht, ist der Mieter verpflichtet dies unverzüglich nach Erhebung des Anspruchs anzuzeigen.

Ebenfalls nicht von der Haftungsbefreiung umfasst sind durch Bedienungsfehler verursachte Schäden an der Markise, im Innenraum des Mietfahrzeugs oder am Aufstelldach samt Dachzelt.

Hierzu noch folgende Hinweise:

·       Die Markise / das Tarp darf niemals bei starkem Wind oder Regen ausgefahren / verwendet werden und im ausgefahrenen Zustand nie unbeaufsichtigt gelassen werden. Die Kosten für eine neue Markise / Tarp mit Montage muss bei Zuwiderhandlung der Mieter tragen. Diese können den Kautionsbetrag übersteigen

·       Das Wassersystem kann, wenn unsachgemäß Dieselkraftstoff in den Tank gefüllt wurde, nicht gereinigt werden. Es muss komplett ausgetauscht werden. Dies betrifft Tanks, Boiler, Pumpe, Wasserhähne und Leitungen. Die Kosten sind vom Mieter in ganzer Summe zu tragen. Ebenso haftet der Mieter für alle daraus resultierenden Schäden am Mietfahrzeug und dem Zubehör. Gleiches gilt bei Falschbetankung des Dieselkraftstofftanks.

Der Mieter haftet voll – und unabhängig von seinem Verschulden – für die folgenden Schäden:

·       Reifenschäden: Entstehende Kosten für den Abschleppdienst, die Reifen selbst oder die Montage der Reifen müssen ebenfalls vom Mieter übernommen werden. Das Reserverad am Mietfahrzeug darf nicht selbst, sondern nur durch einen Abschlepp- oder Pannendienst montiert werden;

·       Steinschläge in Scheiben: Steinschläge in Scheiben werden je nach Größe und Ort repariert oder getauscht;

·       Schäden im Innenraum des Fahrzeugs.

Es besteht kein Versicherungsschutz für Schäden am Fahrzeug, die bei der Benutzung von Fähren oder Autozügen entstanden sind. Sämtliche Kosten für Schäden, die auf dem jeweiligen Verkehrsmittel entstanden sind, sind durch den Mieter zu tragen. Der Mieter ist in der Pflicht, Fähr- und andere Transportschäden der Vermieterin anzuzeigen.

Der Selbstbehalt beträgt bei obigen Fällen grundsätzlich 1500€.

Der Mieter haftet voll bei vorsätzlicher Verletzung der vertraglichen Obliegenheiten, insbesondere für Schäden, die bei Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer oder bei der Nutzung des Mietfahrzeugs zu verbotenen Zwecken entstehen. Hat der Mieter vorsätzlich Unfallflucht begangen oder seine Obliegenheiten gemäß dieser AGBs verletzt, haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadensfalls. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit haftet der Mieter voll, wenn er den Schaden vorsätzlich verursacht. Verursacht er den Schaden grob fahrlässig, haftet er in einem der Schwere seines Verschuldens entsprechenden Verhältnis; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Mieter. Im Übrigen haftet der Mieter nach den gesetzlichen Regelungen.

Secret-Camper beziffert und reguliert Schäden auf Grundlage von Kostenvoranschlägen einer deutschen Vertragswerkstatt und auf Basis der Kostenstruktur einer Vertragswerkstatt am Sitz der Vermieterin.

Für die Abwicklung eines im Mietzeitraum entstandenen Schadens jeglicher Art, der von Secret-Camper bearbeitet werden muss, wird eine Bearbeitungsgebühr von 50€ erhoben.

Bei Verlust des KFZ-Scheins stellt Secret-Camper eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 200€ in Rechnung. Bei Verlust des Schlüssels stellt die Vermieterin eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 1.000€ in Rechnung. Sollte auf grund des Schlüsselverlustes ein Abschleppen des Campers notwendig werden, sind die Kosten hierfür vom Mieter zu tragen.

16) Unfälle und Schäden

Im Falle einer Panne oder einer Fehlfunktion des Mietfahrzeugs (z.B. Motorlampe leuchtet, Reifenpanne) ist die Hotline von Secret-Camper zu kontaktieren, um das weitere Vorgehen abzuklären. Bei jeglicher Beschädigung des Mietfahrzeugs während der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, Secret-Camper unverzüglich über alle Einzelheiten des Ereignisses, das zur Beschädigung des Mietfahrzeugs geführt hat, schriftlich zu unterrichten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen und Versicherungsdaten der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter soll zu diesem Zweck den bei den Fahrzeugpapieren im Handschuhfach befindlichen Vordruck für einen Unfallbericht in allen Punkten sorgfältig und wahrheitsgemäß ausfüllen. Dieser Vordruck kann auch jederzeit bei Secret-Camper telefonisch angefordert werden. Der Mieter hat den Vordruck elektronisch als Scan unverzüglich an help@secret-camper.de mit Betreff „Demage & Name des Fahrzeuges“ zu schicken.

Sofern der Mieter dieser Verpflichtung nicht nachkommt, behält sich die Secret-Camper die Berechnung einer Vertragsstrafe von 1.000€ vor. Hinzu kommt eine etwaige Haftung des Mieters. Nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden hat der Mieter zusätzlich unverzüglich die Polizei vor Ort zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Unterlässt der Mieter, den Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen, haftet er voll für jegliche daraus erwachsenden wirtschaftlichen Nachteile von Secret-Camper. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.

Außer dem genormten Europäischen Unfallbericht dürfen keine Dokumente bezüglich des Unfalls unterschrieben werden.

Werden unterwegs Schäden festgestellt, so ist Secret-Camper per Mail unverzüglich zu unterrichten. Sollte eine Reparatur notwendig sein, ist das Mietfahrzeug, noch bevor weitere Schäden eintreten können, unverzüglich abzustellen. Die Weiterfahrt, auch bis zur nächsten Werkstatt, ist nur nach der vorherigen Zustimmung zulässig. Dies gilt nicht, wenn nach der Art des Schadens ein Folgeschaden auszuschließen ist.

Sollte der Mieter das Mietfahrzeug in eine Werkstatt bringen oder bringen lassen, so ist Secret-Camper vor Erteilung des Reparaturauftrages über die Werkstatt (genaue Kontaktadresse), Dauer und Kosten der Reparatur zu informieren. Die Genehmigung der Reparatur ist abzuwarten. Reparaturkosten übernimmt Secret-Camper nur, wenn die Reparatur vorher genehmigt wurde und nur gegen Vorlage entsprechender Belege.  

17) Haftung von Secret-Camper

Jegliche Haftung von Secret-Camper wegen Verletzung der vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt. Die Vermieterin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht) vorliegt. In diesem Fall ist die Haftung dem Umfang nach auf den Ersatz des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt davon unberührt.

Die Camper sind mit den jeweils zugelassenen Kochstellen ausgestattet. Sollten zusätzlich Gas- oder Gaskartuschenkocher bzw. Heizer erworben bzw. zum Einsatz gebracht werden (einschließlich Erwerb bei Secret-Camper), besteht keine Haftung für Schäden aus deren Gebrauch. Die mitgeführten Gasskartuschen dürfen nicht direkter Sonneneinstrahlung oder Temperaturen über 40 Grad ausgesetzt werden.

Die Vermieterin stellt das Mietfahrzeug zum angemieteten Zeitpunkt bereit. Außer bei Schäden aufgrund anfänglicher Mängel ist die Miete auch während eines Schadens- oder Werkstattfalls weiterzubezahlen, eine Minderung nach § 536 BGB ist insoweit ausgeschlossen. Erforderliche Werkstatttage bzw. entgangene Urlaubstage aufgrund von Schäden, die während einer Miete auftreten, werden dem Mieter nicht erstattet.

Lässt der Mieter bei Rückgabe des Mietfahrzeugs Gegenstände zurück, ist die Vermieterin nur zur Verwahrung dieser Gegenstände verpflichtet, wenn dies zumutbar ist und unter Kostentragungspflicht des Mieters.

18) Speicherung von Personaldaten

Im Rahmen der Durchführung bzw. Erfüllung des Vertrags mit dem Mieter ist es erforderlich, dass die Vermieterin personenbezogene Daten des Mieters verarbeitet. Der Umfang der Datenverarbeitung ergibt sich ebenso wie die einschlägige Rechtsgrundlage und weitere Informationen nach Artikel 13 DSGVO aus der Datenschutzerklärung von Secret-Camper. Diese ist auf der Website einsehbar.

Eine Übermittlung von Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht.

Wir können jedoch aufgrund von Aufforderungen staatlicher Stellen oder privater Dienstleister (z.B. Parkplatzbetreiber, Maut) zur Herausgabe dieser Daten im Einzelfall aufgefordert werden.

Infolge der Nutzung eines Navigationsgeräts können die während der Mietdauer eingegebenen Navigationsdaten ggf. im Mietfahrzeug gespeichert werden. Bei Kopplung von Mobilfunk- oder anderen Geräten mit dem Mietfahrzeug können Daten von diesen Geräten ggf. ebenfalls im Mietfahrzeug gespeichert werden. Sofern der Mieter wünscht, dass die vorgenannten Daten nach Rückgabe des Fahrzeugs nicht mehr im Mietfahrzeug gespeichert sind, hat er vor Rückgabe des Fahrzeugs für eine Löschung Sorge zu tragen. Eine Löschung kann durch Zurücksetzen der Navigations- und Kommunikationssysteme des Fahrzeugs auf die Werkseinstellung erfolgen. Eine Anleitung dazu kann der Bedienungsanleitung entnommen werden, die sich im Handschuhfach befindet. Die Vermieterin ist zu einer Löschung der vorgenannten Daten nicht verpflichtet.

Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte, wie z.B. Ehepartner oder weitere Mitreisende, ist ausgeschlossen. Genauso die Geltendmachung sonstiger Ansprüche im eigenen Namen.

19) Gerichtsstand und Verjährung

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Leipzig..

Sofern der Unfall polizeilich aufgenommen wurde, werden Schadensersatzansprüche von Secret-Camper gegen den Mieter erst fällig, wenn Secret-Camper die Gelegenheit hatte, die Ermittlungsakte einzusehen. Die Verjährungsfrist beginnt spätestens sechs Monate nach Rückgabe des Campingbusses.